Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der bundesweit.academy UG
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der bundesweit.academy UG (Auftragnehmer) und ihren Kunden (Auftraggeber).
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
- Der Vertragsschluss erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (E-Mail ist ausreichend), die auf ein Angebot des Auftragnehmers oder eine Beauftragung durch den Auftraggeber folgt.
- Der im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung beschriebene Leistungsumfang ist Vertragsgegenstand. Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- Für ein eventuell erforderliches Vorgespräch werden ausschließlich die anfallenden Reisekosten gemäß § 4 in Rechnung gestellt.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Sofern anfallend, werden Auslagen, Reise- und Aufenthaltskosten gemäß § 4 gesondert in Rechnung gestellt. Größere Auslagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
- Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung, in der Regel auf Monatsbasis. Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 4 Reise- und Aufenthaltskosten
- Reisekosten werden unter dem Aspekt der kürzestmöglichen und wirtschaftlich sinnvollen Reisezeit und -kosten berechnet.
- Es werden, soweit nicht anders vereinbart, folgende Kosten in Rechnung gestellt:
a) Bahnfahrten: Kosten der 2. Klasse.
b) Linienflüge: Kosten der Economy-Class.
c) Eigener PKW: 0,38 € pro gefahrenem Kilometer.
d) Taxi, Leihwagen und sonstige Verkehrsmittel: nach Beleg zu Selbstkosten.
e) Übernachtungskosten inkl. Frühstück: nach Beleg in einem Mittelklassehotel.
§ 5 Nutzungsrechte und Urheberrecht
- Alle durch den Auftragnehmer bereitgestellten Unterlagen, Konzepte und Materialien (digital wie physisch) sind urheberrechtlich geschützt.
- Dem Auftraggeber wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch eingeräumt. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe der Unterlagen an Dritte sowie deren öffentliche Zugänglichmachung ist, auch in Auszügen, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
§ 6 Stornierung von Terminen (Workshops, Beratung)
- Wird ein vereinbarter Workshop-, Seminar- oder Beratungstermin durch den Auftraggeber storniert, gelten folgende Ausfallhonorare:
a) Stornierung bis 4 Wochen vor dem Termin: kostenfrei.
b) Stornierung weniger als 4 Wochen, aber mehr als 2 Wochen vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung.
c) Stornierung weniger als 2 Wochen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung. - Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Stornierungsmitteilung beim Auftragnehmer. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Sonderregelung für die Teilnahme an Events (z. B. KI-Day)
- Für die Teilnahme an gesondert ausgewiesenen Events wie dem „KI-Day“ gelten abweichend von § 6 die folgenden Bestimmungen.
- Die Vergütung für gebuchte Tickets ist auch bei Nichtteilnahme oder Stornierung durch den Kunden in voller Höhe fällig. Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.
- Der Kunde ist jedoch berechtigt, bis zu 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn ohne zusätzliche Kosten einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Benennung muss schriftlich (E-Mail ausreichend) unter Angabe von Name und Unternehmen des Ersatzteilnehmers erfolgen.
- Die Anmeldung gilt als Bewerbung für die Teilnahme am KI-Day. Wir wählen die Teilnehmenden gezielt aus und informieren innerhalb von 14 Tagen über Zu- oder Absage. Erst mit unserer Bestätigung kommt die verbindliche Buchung zustande; in diesem Fall wird die Teilnahmegebühr von 29 € per Rechnung fällig.
§ 8 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Hannover.